ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der GJH Getränkehandel Johannisthal GmbH

1. GELTUNG / ZURVERFÜGUNGSTELLUNG / ABHOLUNG
1.1 Unsere Lieferungen (Anlieferungsaufträge)  und Leistungen einschließlich Vermietungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung. Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung oder durch Abholung bei uns mit anschließender Rückgabe durch den Kunden (Abholaufträge) als anerkannt auch für künftige Geschäftsverbindungen, ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung. durch Endverbraucher und Unternehmenskunden über uns, der GJH Getränkehandel Johannisthal GmbH. Wenn nicht ausdrücklich die Anlieferung vereinbart ist, holt der Kunde die Ware selbst ab und bringt diese wieder zurück.
1.2 Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder einer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Für alle Käufe und Bestellungen, die eine Anlieferung durch GJH Getränkehandel Johannisthal GmbH zum Gegenstand haben, sind ausschließlich nachstehende Bedingungen maßgebend. Es gilt der AGB-Stand (s.a. Datum unten) zum Vertragszeitpunkt.
1.5 Verwendet der Käufer als Unternehmer gem. § 14 BGB entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Dies gilt insbesondere für Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen.
1.6 Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

2. VERTRAGSPARTNER
Anbieter des Getränkelieferservice sowie Party-Equipment-Verleiher ist die GJH Getränkehandel Johannisthal GmbH, Winckelmannstraße 32, 12487 Berlin, im Weiteren Verkäufer genannt.

3. VERTRAG
Unsere Angebote, Leistungsbeschreibungen, Kalkulationen, Kostenanschläge usw. insbesondere auf der Website, in Prospekten, Katalogen und
Anzeigen sind – vorbehaltlich entgegenstehender Absprachen – freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag wird von uns durch Rechnungserstellung nach Angebot gespeichert. Ihre Daten können Sie bei uns jederzeit einsehen oder abrufen – schriftlich (Post), per E-Mail, oder telefonisch. Es gelten die Preise der bei der Anmietung oder Leistung jeweils gültigen Preisliste (monatl. aktuell). Die Preise sind kalkuliert auf der Grundlage einer Grundmiete von vier Kalendertagen. Für jeden Zusatztag an dem die Ware länger als vereinbart behalten wird berechnen wir jeweils 20 % der Grundmiete. Falls nicht anders vereinbart umfasst ein Miettag die Zeit ab Geschäftsöffnung um 8:30 Uhr, unabhängig von dem Zeitpunkt der tatsächlichen Abholung oder Anlieferung bis um 8:30 Uhr am darauf folgenden Tag.
Die Benutzung unserer Vermietware erfolgt ausschließlich durch den Kunden entsprechend der vereinbarten Bestimmung für den vereinbarten Zeitraum; eine Überlassung und/oder Weitervermietung an Dritte kann nur mit unserer Zustimmung erfolgen.
3.2 MITWIRKUNGSPFLICHTEN / OBLIEGENHEITEN / REINIGUNG
3.2 Beim Zeltverleih gilt: Für Festzelte über 70 m² ist eine Bauabnahme erforderlich. Die Abnahme hat der Kunde auf seine Kosten zu besorgen. Wir
stellen Statik- und Bauskizzen (Prüfbuch für fliegende Bauten) zur Verfügung. Die Bauabnahme wird von uns nur dann besorgt, wenn dies gesondert
vereinbart ist. Der Kunde hat für eine ausreichende Anzahl von Feuerlöschern zu sorgen. Bis 100 m² überbaute Fläche ist ein Feuerlöscher mit 12 kg
Füllinhalt, ab 101 m² ein zweiter und ab 401m² ein dritter Feuerlöscher erforderlich. Das Aufstellen der Zelte erfolgt auf Anweisung des Kunden. Dieser
ist verpflichtet, vor Aufstellen der Zelte den Untergrund hinsichtlich Versorgungsleitungen zu überprüfen. Zelte sind mit Erdnägeln bis zu einer Tiefe von
80 cm zu befestigen. Der Kunde hat uns auf evtl. bestehende Leitungen etc. hinzuweisen.
3.3 Bei Sturm- und Unwettergefahr hat der Mieter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zur Verfügung gestellte Gegenstände ordnungsgemäß zu
sichern, insbesondere bei Mietzelten Aus- und Eingänge dicht zu verschließen und die Zelthalle notfalls von Personen zu räumen. Bei Schneefall hat
eine ständige Beheizung angemieteter Zelte zu erfolgen, so dass die Temperatur von 12° C nicht unterschritten wird. Zelte sind in der Regel statisch
ohne Schneelast berechnet.
3.4 Zur Verfügung gestellte Gegenstände sind entsprechend den jeweiligen Witterungsverhältnissen zu sichern. Das Bekleben, Bemalen oder
anderweitige Bearbeiten der Oberflächen, insbesondere von Zelten ist nicht gestattet.
3.4 Bei Verleih von Tisch- und Mobiliarwäsche sowie Geschirr gilt: Die Reinigung von mit gebrauchsüblichen Verschmutzungen zurückgegebener Tischund
Mobiliarwäsche (Tischdecken, Hussen etc.) und Geschirr ist im Mietpreis enthalten. Bei Rückgabe beschädigter Tisch- und Mobiliarwäsche,
insbesondere Hussen mit Brandlöchern und/oder sonstigen nicht rückstandslos entfernbaren Verschmutzungen, wird dem Kunden der
Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Die Abgabe des Leihgeschirrs muss in geordnetem und sortenreinem Zustand erfolgen.
3.5 Alle anderen verunreinigten Leihartikel werden pro Person und Stunde mit netto 25,00 € (brutto 29,75 €) in Rechnung gestellt.

4 MITWIRKUNGSPFLICHTEN / OBLIEGENHEITEN / REINIGUNG
4.1 Beim Zeltverleih gilt: Für Festzelte über 70 m² ist eine Bauabnahme erforderlich. Die Abnahme hat der Kunde auf seine Kosten zu besorgen. Wir
stellen Statik- und Bauskizzen (Prüfbuch für fliegende Bauten) zur Verfügung. Die Bauabnahme wird von uns nur dann besorgt, wenn dies gesondert
vereinbart ist. Der Kunde hat für eine ausreichende Anzahl von Feuerlöschern zu sorgen. Bis 100 m² überbaute Fläche ist ein Feuerlöscher mit 12 kg
Füllinhalt, ab 101 m² ein zweiter und ab 401m² ein dritter Feuerlöscher erforderlich. Das Aufstellen der Zelte erfolgt auf Anweisung des Kunden. Dieser
ist verpflichtet, vor Aufstellen der Zelte den Untergrund hinsichtlich Versorgungsleitungen zu überprüfen. Zelte sind mit Erdnägeln bis zu einer Tiefe von
80 cm zu befestigen. Der Kunde hat uns auf evtl. bestehende Leitungen etc. hinzuweisen.
4.2 Bei Sturm- und Unwettergefahr hat der Mieter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zur Verfügung gestellte Gegenstände ordnungsgemäß zu
sichern, insbesondere bei Mietzelten Aus- und Eingänge dicht zu verschließen und die Zelthalle notfalls von Personen zu räumen. Bei Schneefall hat
eine ständige Beheizung angemieteter Zelte zu erfolgen, so dass die Temperatur von 12° C nicht unterschritten wird. Zelte sind in der Regel statisch
ohne Schneelast berechnet.
4.3 Zur Verfügung gestellte Gegenstände sind entsprechend den jeweiligen Witterungsverhältnissen zu sichern. Das Bekleben, Bemalen oder
anderweitige Bearbeiten der Oberflächen, insbesondere von Zelten ist nicht gestattet.
4.4 Bei Verleih von Tisch- und Mobiliarwäsche sowie Geschirr gilt: Die Reinigung von mit gebrauchsüblichen Verschmutzungen zurückgegebener Tischund
Mobiliarwäsche (Tischdecken, Hussen etc.) und Geschirr ist im Mietpreis enthalten. Bei Rückgabe beschädigter Tisch- und Mobiliarwäsche,
insbesondere Hussen mit Brandlöchern und/oder sonstigen nicht rückstandslos entfernbaren Verschmutzungen, wird dem Kunden der
Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Die Abgabe des Leihgeschirrs muss in geordnetem und sortenreinem Zustand erfolgen.
4.5 Alle anderen verunreinigten Leihartikel werden pro Person und Stunde mit netto 25,00 € (brutto 29,75 €) in Rechnung gestellt.
4.6 Der Mieter hat den Mietgegenstand so lange zu bewachen und in Obhut zu behalten, bis die körperliche Übernahme des Mietgegenstandes durch
uns oder einen von uns Beauftragten erfolgt ist. Die Obhutspflicht des Mieters endet bei Abholaufträgen mit der Übergabe des Mietgutes in unserem Lager.
4.7 Der Mieter hat den Mietgegenstand so lange zu bewachen und in Obhut zu behalten, bis die körperliche Übernahme des Mietgegenstandes durch
uns oder einen von uns Beauftragten erfolgt ist. Die Obhutspflicht des Mieters endet bei Abholaufträgen mit der Übergabe des Mietgutes in unserem Lager.

4. KAUFVERTRAGSSCHLUSS
4.1 Die in unserer Website (gjh-getraenke.de) enthaltenen Produktbeschreibungen stellen kein verbindliches Angebot seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Interesse-Angebots durch den Käufer.
4.2 Der Käufer kann die Produkte des Verkäufers zunächst unverbindlich anfragen.
4.3 Vor der endgültigen Bestellung (telefonisch/schriftlich) hat der Käufer die Möglichkeit, alle Angaben in unserem Angebot abschließend zu prüfen. Die Bestellabgabe erfolgt am Ende des Bestellprozesses durch Auftragsbestätigung (schriftlich/telefonisch). Kurzfristig nach der Bestellung erfolgt eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung beim Verkäufer mittels E-Mail. Die E-Mail-Bestellbestätigung stellt eine Annahme des Angebotes dar.
4.4 Der Verkäufer nimmt das Angebot des Käufers durch Mitteilung der Auslieferung an (der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Annahmeerklärung zustande), spätestens, indem er dem Käufer die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist. Uhrzeitangaben verstehen sich plus/minus zwei Stunden, sofern diese nicht schriftlich als „verbindlich“ oder „Fixtermin“ bezeichnet wurden.
4.5 Sofern eine Bestellung aus irgendeinem Grund nicht angenommen werden kann, teilt der Verkäufer dem Käufer dies umgehend mit. Bereits vom Käufer geleistete Zahlungen werden in einem solchen Fall umgehend vom Verkäufer erstattet.

5. MENGENKÜRZUNG; HAUSHALTSÜBLICHE MENGEN
Der Verkäufer behält sich vor, die Zusammenstellung und Lieferung von bestimmten Waren (z.B. bestimmte Getränkekisten), z.B. bei herstellerbedingten Lieferengpässen, auf eine bestimmte Menge zu begrenzen. Dies bedeutet, dass sich der Verkäufer vorbehält, die Artikelauswahl des Kunden zu kürzen. In diesem Fall wird der Käufer umgehend darüber informiert.

6. WIDERRUFSRECHT
Ist der Käufer ein Verbraucher (siehe 1.2), steht ihm bei einem Fernabsatzvertrag grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht finden Sie in der Widerrufsbelehrung.

7. LIEFERKOSTEN, ZEITEN, TEILLIEFERUNGEN UND LIEFERORT
7.1 Lieferkosten
Die Lieferung ist kostenpflichtig. Der genaue Endbetrag richtet sich nach Lieferort (Entfernung in KM) und nach Liefertag/-Zeit (z.B. in unserer üblichen Geschäftzeit (Mo.-Fr. 9-17 Uhr, oder Wochenende/Spät-Notdienst).
7.2 Lieferzeiten
Die Lieferung der Bestellung erfolgt so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von einem Tag nach Vertragsschluss, außer im Notdienst.
7.3 Teillieferungen
Es bleibt dem Verkäufer vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft und dem Käufer zumutbar ist.
7.4 Lieferort
Ob wir Ihre Adresse anliefern, erfahren Sie auf Anfrage. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt nur bis zur Haus-, Büro- oder Wohnungstür, barrierefrei befahrbare ebenerdige
Zuwegung mit Transport hinter die erste verschließbare Tür und maximal 25 Meter Laufweg ab Laderampe Fahrzeug bis erste Tür und für mindestens einen Transporter (zulässiges Gesamtgewicht (zGG) 3.500 Kg).
Jede weitere Lieferung über diesen Eingang hinaus bedarf einer vorherigen Vereinbarung mit dem Verkäufer. Die Gefahr des Untergangs der Kaufsache geht im Falle einer Beschädigung oder des Anlieferortes ab der zuvor genannten Schwelle auf den Empfänger über, es sei denn es liegt ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Verkäufers bzw. seiner Erfüllungsgehilfen vor.
Hierbei gilt folgendes: jede Anfahrt (von unserem Geschäftssitz zum dritten Ort) sowie die anschließende Rückfahrt (zu unserem Lager) wird mit einem Pauschalpreis von netto 50,00 € (brutto 59,50 €) berechnet. Abweichende Streckenführungen werden gesondert vereinbart und vergütet. In den Abendstunden (16.00 bis 18.00 Uhr) wird auf den Pauschalpreis von netto 40,00 € (brutto 47,60 €) und an Sonnabenden ganztägig ein Aufschlag von 50 %, während der Nacht (18.01 bis 21.00 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen ein Aufschlag von 100 % berechnet. Die Kosten für die Anlieferung und/oder Abholung außerhalb Berlins werden auf Anfrage berechnet. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die freie Zu- und Abfahrt zum Veranstaltungsgelände oder Einsatzort gewährleistet ist. Der Kunde hat uns spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn genaue Hallen- und Geländepläne sowie Lagepläne über den Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Kunden zu beschaffen.

9. MÄNGELRÜGE, UNTERSCHRIFTSLEISTUNG, GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
9.1 Überprüfung von Bestellung und Lieferumfang durch Unternehmer, § 14 BGB
Der Käufer, sofern es sich um einen Unternehmer gem. § 14 BGB handelt, ist gehalten, die Art und Menge der erhaltenen Ware (Falschlieferung, Zuweniglieferung, Zuviellieferung und mangelhafte Lieferung) bei Empfang zu überprüfen und zu quittieren. Falschlieferung, Mengenfehler und erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Eintreffen der Ware durch schriftliche oder telefonische Anzeige beim Verkäufer zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige präkludieren etwaige Ansprüche wegen Lieferung der mangelhaften Ware.
Bei Abholaufträgen bieten wir die Ware in unseren Räumen/Lager an. Bei Entgegennahme der Ware hat der Kunde diese selbst sofort auf Abweichungen zu untersuchen, insbesondere auf Vollständigkeit, Beschädigungen, Übereinstimmung mit der Bestellung und Mängel.
9.2 Unterschriftsleistung
Der Käufer (Verbraucher, § 13 BGB, wie Unternehmer, § 14 BGB) quittiert bei Anlieferung den Erhalt der Lieferung. Der Käufer als Verbraucher gem. § 13 BGB ist gehalten, etwaige Falschlieferungen (Art und Menge des Gegenstands) oder Beschädigungen des Kauf- oder Mietgegenstandes dem Erfüllungsgehilfen des Verkäufers (Fahrer; Auslieferer) mitzuteilen und sich dies quittieren zu lassen/ggf. zu fotografieren und anschließend mit dem Kundenservice des Verkäufers (Telefon: 030-631 60 91) Kontakt aufzunehmen. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
10. GEWÄHRLEISTUNG
10.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften für Verbraucher (siehe 1.2).
10.2 Wenn Sie ihre Bestellung bei uns als Unternehmer vornehmen, gilt Folgendes:
10.2.1 Die gelieferte Ware/n sind vom Käufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange machbar ist, unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Wenn sich ein Mangel zeigt, ist dies dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als angenommen und genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung getätigt werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als angenommen und genehmigt. § 377 HGB bleibt unberührt. Seiner Untersuchungspflicht ist der Käufer auch im Falle des Rückgriffes des Unternehmers nach § 478 BGB nicht enthoben. Zeigt er in solchen Fällen den von seinem Abnehmer geltend gemachten Mangel nicht sofort an, so gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als angenommen und genehmigt.
10.2.2 Soweit ein Mangel vorliegt, ist der Verkäufer unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu bestimmen. Eine Nacherfüllung gilt bei diesen Verträgen nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen. Diese Ziffer gilt nicht im Fall des Rückgriffes nach § 478 BGB.
10.2.3 Im Fall der Nacherfüllung bei Mängeln ist der Verkäufer nur insoweit verpflichtet, die hierfür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege,- Arbeits- und Materialkosten zu tragen, als sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Sache an einen anderen Ort als den Sitz oder die gewerbliche Niederlassung des Käufers, an die geliefert wurde, verbracht wurde. Diese Ziffer gilt nicht im Fall des Rückgriffes nach § 478 BGB.
10.2.4 Die Mängelansprüche des Käufers einschließlich der Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht im Fall des Rückgriffs nach § 478 BGB, dies gilt ferner nicht in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Dies gilt auch nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen.
11. HAFTUNG
11.1 Wenn der Käufer Verbraucher ist und die Bestellung beim Verkäufer zu einem Zweck vornimmt, der weder dessen gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, haftet der Verkäufer für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11.2 Wenn der Käufer seine Bestellung beim Verkäufer als Unternehmer vornimmt, gilt im Falle unserer vertraglichen Haftung auf Schadensersatz gemäß Ziffer 11.2 bis 11.8 folgendes:
11.2.1 Sofern die Ansprüche auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung durch den Verkäufer, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet er auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen. Beruhen die Ansprüche auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Verkäufer oder seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
11.2.2 Sofern der Verkäufer oder seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft eine Pflicht verletzt haben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut – und kein Fall der Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen vorliegt – ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
11.2.3 Soweit unter den Ziffern 10.2.1 und 10.2.2 nichts anderes bestimmt ist, ist die Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz ausgeschlossen. Dasselbe gilt auch, soweit gegen den Verkäufer als Lieferanten Rückgriffsansprüche gemäß § 478 BGB geltend gemacht werden.
11.3 Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen unter Ziffer 11.2 gelten auch für sonstige Ansprüche, insbesondere deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
11.4 Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen unter Ziffer 11.2 gelten nicht für gegebenenfalls bestehende Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz oder wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gelten auch nicht, soweit der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit seiner Ware oder einen Leistungserfolg oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat und der Garantiefall eingetreten ist oder das Beschaffungsrisiko sich realisiert hat.
11.5 Eine Haftung aus der Übernahme eines Beschaffungsrisikos trifft den Verkäufer nur, wenn er das Beschaffungsrisiko ausdrücklich schriftlich übernommen hat.
11.6 Sofern nicht die Haftungsbegrenzung gemäß Ziffer 11.2 bei Ansprüchen aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB eingreift, ist die Haftung des Verkäufers auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt. Soweit diese nicht oder nicht vollständig eintritt, ist der Verkäufer bis zur Höhe der Deckungssumme zur Haftung verpflichtet. Diese Ziffer gilt nicht bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.7 Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
11.8 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Kaufpreis ist – außer bei Vorkasse – mit Anlieferung des Kaufgegenstands beim Käufer und Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Zahlung der vereinbarten Lieferungen und Leistungen einschließlich Vermietungen erfolgt vor Übernahme oder Abholung der Ware, falls nicht Zahlung gegen Rechnung vereinbart wurde. Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort fällig und ohne Abzüge zahlbar. Zahlungsverzug tritt nach Zugang einer Mahnung oder dann ein, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungszugang leistet. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden dem Kunden brutto 5,00 € in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden sowie die Berechnung gesetzlicher Zinsen bleibt vorbehalten.
Der Kunde kann eine Aufrechnung nur mit Gegenforderungen erklären, die von uns dem Grunde und der Höhe nach anerkannt, unbestritten oder rechtkräftig festgestellt sind.
13. PREISE, LEERGUT
13.1 Preise
Die Anlieferung erfolgt zu Bruttopreisen (inklusive der jeweils gültigen deutschen gesetzlichen Mehrwertsteuer 19%), sowie zzgl. Bruttopfand.
13.2 Leergut
Grundsätzlich ist die Abgabe von Leergut beim Lieferfahrer möglich, soweit das Leergut sortiert und das Pfandsiegel erkennbar ist. Alle Pfandbeträge rechnet der Fahrer genauestens mit dem Käufer ab. Die Verrechnung erfolgt dann je nach gewählter Zahlungsoption gleich oder wird dem Konto des Kunden wieder gutgeschrieben.
Der Pfandbetrag darf den Bestellbetrag nicht überschreiten.
14. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen oder ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
15. JUGENDSCHUTZ
Der Verkauf von Artikeln, die gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen unterliegen - insbesondere Spirituosen - an nicht volljährige Personen, ist nicht möglich. Zur Sicherung der Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften ist der Verkäufer bzw. der ausliefernde Mitarbeiter (Erfüllungsgehilfe) in Zweifelsfällen berechtigt, die Übergabe der Waren von der Vorlage eines Personalausweises abhängig zu machen.
16. SERVICE
Sie erreichen unseren Kundenservice:
GJH Getränkehandel
Johannisthal GmbH
Winckelmannstr. 32
12487 Berlin-Johannisthal
Tel.: 030/631 60 91
Fax.: 030/22 32 96 61
E-Mail: info(at)gjhgetraenke(dot)de
Öffnungszeiten:
Mo - Di:  8.30 - 15.00 Uhr (*später)
Mi:        10.00 - 15.00 Uhr (*später)
Do - Fr:  8.30 - 15.00 Uhr (*später)
Sa:        10.00 - 12.00 Uhr (*später)
*nach Öffnungszeit gilt die telefonische Vereinbarung:
NOT-HOTLINE: 0176 - 29 29 82 80
17. GERICHTSSTAND/ ANWENDBARES RECHT

Wir schließen keine Online-Kaufverträge ab. Unsere Geschäftstätigkeit findet vorbehaltlich ausschließlich analog in Berlin und Randgebieten sowie im sog. „Speckgürtel“ von Berlin/Brandenburg (unser gewöhnlicher Erfolgsort) statt. Vom Kunden veranlasste Abweichungen vom vereinbarten Anlieferungs- und/oder Abholort (an einen dritten Ort) werden zusätzlich berechnet. Ist der Käufer Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers, mithin das Amts- bzw. Landgericht in Berlin. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.
18. VERBRAUCHERINFORMATION STREITSCHLICHTUNG
Der Verkäufer ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle für Online-Geschäfte teilzunehmen.
19. Sonstiges
19.1 Datenverarbeitung:
GJH Getränkehandel Johannisthal GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden, sofern dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines vertraglichen oder vertragsähnlichen Verhältnisses oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist oder im berechtigten Interesse von GJH Getränkehandel Johannisthal GmbH erfolgt. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf https://www.gjh-getraenke.de/pages/datenschutz.php unter dem Stichwort „Datenschutz“.
20. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.